Musikverein 1873 Harmonie Großweier e.V., genannt Großweirer Musikanten

Satzung § 9 Datenschutzregelung

gemäß DSGVO

§9 Datenschutzregelung

  1. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über sachliche und persönliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.
  2. Soweit in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
  • das Recht auf Einschränkung der Bearbeitung nach Artikel 18 DSGVO
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
  • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

3. Den Funktions- und Amtsträgern in den Organen des Verein, allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiternoder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogenen Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

4. Weitere Datenschutzregelungen zu Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Verein sind in einer gesonderten Datenschutzordnung niedergelegt. Diese Datenschutzordnung kann vom Vorstand des Vereins beschlossen werden.